Infos für Kinder und Jugendliche
Für dich
Was tun wir?
Was können wir für dich tun?
Welche Rechte hast du?
An wen kannst du dich wenden?
Andere Websites
Für dich
Bist du ganz oder zeitweise bei Pflegeeltern zu Hause? Dann findest du hier Informationen für dich. Oder lebst du in deiner Familie mit Pflegegeschwistern zusammen und hast Fragen oder möchtest etwas mit einer aussenstehenden Person besprechen? Wir sind gerne auch für dich da.
Was tun wir?
Wir sind sechs Personen, Barbara, Herbert, Monika, Cornelia, Anna und Ueli, und arbeiten bei der Fachstelle Pflegekind Bern. Wir setzen uns für Pflegekinder und Pflegefamilien ein – also auch für dich. Je nach Auftrag sind wir in Kontakt mit Beteiligten, insbesondere mit Pflegeeltern und Pflegekindern und unterstützen, wo wir das tun können.
Wenn immer möglich haben wir auch mit leiblichen Eltern, Grosseltern und Verwandten Kontakt und begleiten diese manchmal während Besuchszeiten.
Sehr wichtig sind für uns auch die Kontakte mit den Behörden, die für Pflegekinder zuständig sind. Das sind zum Beispiel Beiständ:innen oder Sozialarbeitende der Sozialdienste. Wenn wir einen Auftrag haben, macht diese Behörde mit uns einen Vertrag. Dort drin steht geschrieben, welche Aufgaben wir im Einzelfall übernehmen.
Wir kümmern uns auch um Dinge wie die Finanzen oder Berichte, die wir schreiben müssen. Für diese administrativen Arbeiten sind noch zwei Personen bei uns im Büro angestellt: Brigitta und Marianne.
Wir können uns auch ohne schriftlichen Auftrag für ein Pflegekind einsetzen und bei Problemen beraten und weiterhelfen. Du kannst uns anrufen auf 031 398 31 35, eine E-mail schicken an info@pflegekindbern.ch oder direkt auf der Fachstelle am Bürkiweg 8 in Bern vorbeikommen. Den Wegbeschrieb findest du auf der Seite Kontakt, im letzten Abschnitt Hier finden Sie uns.
Was können wir für dich tun?
Wenn es dir in deiner Pflegefamilie gut geht, freut uns das sehr. Wenn du etwas in deiner Lebenssituation verändern möchtest oder dir zu Hause etwas nicht gefällt, dann besprichst du das, wenn möglich, zuerst mit deinen Pflegeeltern. Falls dies für dich zu schwierig ist, kannst du gerne mit uns reden. Wir werden uns Zeit nehmen und dir zuhören. Wenn immer möglich, setzen wir uns für dich ein.
Hier ein paar Beispiele:
- Wenn es für dich in der Schule überhaupt nicht klappt, sprechen wir mit deinen Lehrerinnen und Lehrern, falls du das möchtest.
- Wenn es um die Berufsauswahl geht oder bereits um die Suche einer Lehrstelle, dann unterstützen wird dich dabei.
- Einige Pflegekinder haben eine besonders belastende Kinderzeit erlebt und benötigen Therapien, um diese Erlebnisse zu verarbeiten. Wir helfen dir, dass du die richtige Unterstützung von Fachleuten bekommst.
- Wir beraten dich, wenn du mit Entscheiden von Behörden nicht einverstanden bist. Wir helfen dir, dass du deine Wünsche und Bedürfnisse an der richtigen Stelle vorbringen kannst.
Unsere Nummer 031 398 31 35 kannst du tagsüber anrufen oder uns auch eine E-Mail schreiben an: info@pflegekindbern.ch .
Welche Rechte hast du?
Wir von Pflegekind Bern orientieren uns an den Qualitätsstandards der internationalen Organisation Quality4Children. Dieses Dokument sagt aus, wie die Erwachsenen mit Kindern und Jugendlichen umgehen sollen.
Wenn du denkst, dass deine Rechte und deine Bedürfnisse nicht wahrgenommen werden, kannst du mit uns Kontakt aufnehmen. Wir werden das mit dir anschauen und falls möglich, mit dir nächste Schritte einleiten.
Wenn du zu einer Pflegefamilie kommst, sollen die Erwachsenen folgende Richtlinien einhalten:
- Du wirst mit deiner Herkunftsfamilie während der Zeit, in der ihr euch entscheiden müsst, von Fachpersonen unterstützt.
- Du wirst gut informiert und die Erwachsenen fragen dich um deine Meinung, bevor sie entscheiden.
- Es wird die bestmögliche Betreuung bei Pflegeeltern gesucht, die für dich passt.
- Wenn du Geschwister hast, sollst du, wenn immer möglich, mit ihnen zusammenbleiben können. Das heisst, sie kommen in die gleiche Pflegefamilie. Falls sie an einem anderen Ort leben, hast du das Recht auf Kontakt mit ihnen.
- Der Übergang in dein neues Zuhause wird gut vorbereitet, mit dir geplant und sensibel durchgeführt.
Während du in der Pflegefamilie lebst, gilt dies:
- Die Betreuung in der Pflegefamilie entspricht deinen Bedürfnissen und deiner Lebenssituation. Dein neues Zuhause sollte darauf Rücksicht nehmen, wie dein soziales Umfeld vorher war.
- Du kannst, wenn immer möglich, Kontakt zu deiner Herkunftsfamilie haben.
- Die Pflegeeltern sind ausgebildet (man nennt das auch: qualifiziert). Sie haben Zeit und Geduld für dich und das, was du brauchst.
- Es gibt Verständnis und Respekt in der Beziehung deiner Pflegeeltern zu dir.
- Du wirst gefördert, Entscheidungen aktiv mitzutreffen, die direkten Einfluss auf dein Leben haben.
- Du wird in angemessenen Lebensverhältnissen betreut, das heisst: Du fühlst dich in der neuen Familie und ihrem Umfeld wohl.
- Wenn du spezielle Bedürfnisse oder Krankheiten hast, gehen deine Pflegeeltern auf diese ein und kümmern sich darum.
- Du wirst als Kind und Jugendliche:r Schritt für Schritt auf ein selbstständiges Leben vorbereitet.
Oft bleiben die Beziehung und der Kontakt zwischen Pflegeeltern und dem Pflegekind wie bei anderen Familien ein ganzes Leben lang erhalten.
Es ist jedoch wichtig, dass dich die Erwachsenen beim Schritt in die Selbständigkeit gut vorbereiten. Folgende Unterstützung darfst du erwarten:
- Das Ende des Pflegeverhältnisses wird sorgfältig mit dir geplant und durchgeführt.
- Die Veränderungen, die anstehen, werden für dich verständlich besprochen.
- Du wirst an diesem Prozess beteiligt.
- Wenn du möchtest, sorgen die Erwachsenen für spezielle Unterstützung und Kontaktmöglichkeiten für dich.
- Die Wohnsituation und die Finanzen werden mit dir geklärt und geregelt.
Auf der Webseite der Kinderanwaltschaft Schweiz findest du viele weitere Informationen zu deinen Rechten. Die folgenden Punkte sind für Kinder und Jugendliche besonders wichtig:
- Partizipation – Das heisst, deine Meinung ist wichtig. Wenn du von rechtlichen Angelegenheiten betroffen bist, müssen dich Behörden und Gerichte darüber informieren, was genau passiert und du darfst deine Meinung dazu sagen.
- Schutz und Stärkung – Das bedeutet, dass es dir immer so gut wie möglich gehen soll. Du sollst in rechtlichen Angelegenheiten geschützt und gestärkt werden und deine Meinung muss mitberücksichtigt werden.
- Würde – Würdevolles Verhalten bedeutet, dass du immer mit Respekt und Fairness behandelt werden sollst. Die Informationen müssen dir deinem Alter entsprechend erklärt werden, so dass du alles verstehst was passiert.
- Schutz vor Diskriminierung – Kinderrechte müssen für alle Kinder und Jugendlichen gelten. Es darf niemand schlechter behandelt werden, zum Beispiel wegen der Herkunft, dem Geschlecht, der sexuellen Orientierung, dem Alter oder der Religion.
- Rechtsstaatlichkeit – Darunter versteht man einen gerechten und fairen Umgang eines Staates mit den Menschen, die dort leben. Rechtsstaatlichkeit muss für dich genauso gelten wie für Erwachsene.
An wen kannst du dich wenden?
Du hast das Recht, dich zu beschweren, wenn du denkst, dass du nicht korrekt und deinem Alter entsprechend betreut, behandelt oder informiert wirst. Wenn etwas Besonderes vorkommt, hast du das Recht, dir Gehör zu verschaffen sowie Beschwerde einzureichen.
Bei alltäglichen Situationen bitten wir dich, diese mit den Pflegeeltern oder mit einer Vertrauensperson zu besprechen.
Wenn etwas vorgekommen ist, das du mit den Pflegeeltern oder einer anderen Vertrauensperson nicht besprechen kannst oder möchtest, kannst du dich bei Pflegekind Bern an die Geschäftsleitung wenden: Vroni Gschwend oder Herbert Ammann:
- Telefon 031 398 31 35
- Mail: vroni.gschwend@pflegekindbern.ch
- Mail: herbert.ammann@pflegekindbern.ch
Du kannst dich auch hier melden:
- Kinderanwaltschaft Schweiz, Theaterstrasse 29, 8400 Winterthur, E-mail: kinderjugendliche@kinderanwaltschaft.ch, Tel. 052 260 15 55, kinderanwaltschaft.ch
- Notrufnummer Tel. 147 oder chatte oder sende eine E-Mail über die Website www.147.ch. Die Notrufnummer betreibt die Kinder- und Jugendorganisation Pro Juventute Schweiz, Thurgauerstrasse 39, Postfach, 8050 Zürich
- Kantonales Jugendamt, Hallerstrasse 5, 3012 Bern, 031 633 76 33, Mail: kja@jgk.be.ch
Andere Websites
Hier findest du noch andere Internetseiten, die für Kinder und Jugendliche gemacht sind.
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